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Informatives

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über Umgangsrecht des "nichtehelichen" Vaters mit dem mutmaßlichen Sohn, der einen anderen "gesetzlichen" Vater hat ?!
"Zeit, dass sich was dreht" - so singt Herbert Grönemeyer. Bei den Rechten der "nichtehelichen" Vätern sorgt der europäische Gerichtshof immer mal wieder dafür, "dass sich dreht". In einer - wenn auch noch nicht rechtskräftigen - Entscheidung zum Umgangsrecht zwischen nichtehelichem Vater und seinem Kind hat er den deutschen Familiengerichten eine Pflicht zu mehr Ermittlung und Abwägung ins Stammbuch geschrieben. [Mehr...]

0. Düsseldorfer Tabelle 2011

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist am 01.01.2011 in Kraft getreten. Hierzu drei Tipps:
  • Die Tabelle geht jetzt nur noch von 2 Unterhaltsbedürftigen aus. Wer für mehr Menschen zahlt, die Unterhalt beanspruchen können, kann für die Berechnung des Kindesunterhalts um eine Tabellenstufe herabstufen
  • Die Selbstbehalte wurden erhöht. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt jetzt 950 Euro, gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kinder auf 1150 Euro, gegenüber Ehegatten auf 1050 Euro und im Elternunterhalt beträgt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen jetzt 1.500 Euro und für seinen Ehegatten 1.200 Euro
  • In den Selbstbehalten sind Warmmieten einkalkuliert. Der Selbstbehalt kann sich erhöhen, wenn die tatsächliche Miete höher liegt; im Unterhaltsrecht der Ehegatten kann trennungsbedingter Mehrbedarf zu berücksichtigen sein.
» Duesseldorfer Tabelle 2011 (Pdf 47 kb)

 

Ergänzend gelten für Unterhaltsberechnungen die Unterhaltsleitlinien des jeweils zuständigen Oberlandesgerichts. Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden » Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm



1. Erster Beratungstermin beim Anwalt

Wir haben nachfolgend für Sie eine Checkliste und einen Fragebogen zusammengestellt. Sie können sich und uns damit die Aufnahme der erforderlichen Informationen erleichtern, wenn Sie beides zu Ihrem ersten Beratungstermin vollständig ausgefüllt mitbringen würden.

Dokumentencheckliste

Dokumente liegt vor
Heiratsurkunde  
Ehevertrag  
Geburtsurkunde der Kinder  
Verdienstnachweise der letzten 12 Monate und letzten Steuerbescheid des Mandanten  
Verdienstnachweise der letzten 12 Monate und letzten Steuerbescheid des Ehegatten  
Bei Immobilienvermögen: Grundbuchauszüge Darlehensverträge  
Bei Schulden: Darlehensverträge/Kontoauszüge  
So weit vorhanden weitere Unterlagen zu Vermögen/Verbindlichkeiten  

 

Fragebogen

Dokumente liegt vor
Wann haben Sie geheiratet?  
Haben Sie einen Ehevertrag geschlossen?
Wenn ja, fügen Sie bitte eine Kopie bei.
 
Bei wem leben die Kinder?  
Seit wann leben Sie getrennt?
In der selben Wohnung?
 
Gibt es bei Ihnen oder Ihrem Ehepartner weitere Unterhaltsverpflichtungen ( z.B. weitere Kinder außerhalb der Ehe oder gegenüber Verwandten)?
Seit wann bestehen diese Verpflichtungen?
 
Was passiert im Falle der Trennung mit dem Hausrat?
Ist Hausrat schon verteilt?
 
Wie sind oder waren Sie und Ihr Ehepartner rentenversichert?  
Gibt es Lebensversicherungen?  

Listen Sie hier Ihr Vermögen auf - unterteilt in die jeweilige Zugehörigkeit:
Mein Vermögen Das Vermögen meines Partners Gemeinsames Vermögen

 

2.  Wenn Sie Ihr Rentenkonto vor Trennung und Scheidung klären lassen wollen, können Sie dies mit dem folgenden Formular tun:

» Klärung des Rentenkontos für den Versorgungsausgleich » 



3.  Für das Scheidungsverfahren muß das Gericht Ihre Rentenansprüche ausrechnen lassen. Die notwendigen Formulare können Sie hier downloaden. Das beschleunigt die Scheidung.

» Formular 1     » Formular 1a



4.  Vermögensübersicht für die Durchführung von Zugewinnausgleich » 


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